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Nebenberuflich gründen als Hundetrainer

Wie starte ich als Hundetrainer – nebenberuflich?

Nebenberuflich zu starten ist extrem schlau.
Es gibt keinen besseren Start, den Du für eine Selbständigkeit wählen kannst. Der finanzielle Druck, möglichst bald von der neuen Existenz leben zu müssen, führt in der Regel zu nichts Gutem. Denn dann werden Entscheidungen getroffen, weil man “das Geld braucht”. Man muss bestimmte Dinge tun (zumindest fühlt es sich so an), was man eigentlich, bei völlig freier Entscheidung, so nicht machen würde… weil ja nun mal irgendwie die Miete und Brötchen (und das Hundefutter) bezahlt werden müssen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung sehr gut, da ich aus einer langwierigen Krankschreibung heraus gegründet habe und auch sofort von meinem neuen Job – der Beratung von Hundeunternehmern – leben musste.

Ganz ehrlich: Das ist nichts, was ich irgendjemandem wünsche.

Wenn Du kannst, starte mit Deiner Selbständigkeit nebenberuflich, während Du in Deinem bisherigen Job angestellt bist.
Natürlich hat das auch ein, zwei Nachteile – denn wer nicht schnell von seinen Hunde-Business leben muss, baut es in der Regel sehr viel langsamer auf, mit sehr viel weniger Fokus. Dann kann es sehr langwierig werden bis man zu dem Punkt kommt, an dem das Unternehmen wirklich gut läuft.

Das Tolle ist aber:
Es ist DEINE Entscheidung, in welchem Tempo Du vorangehst.

Und Du hast keinen Druck, der Dich zu ungesunden Entscheidungen drängt, weil Dein Konto schreit.

Ich habe Dir hier die wichtigsten Fakten aufgeführt, die bei einem nebenberuflichen Start als Hundetrainer zu beachten sind.
Die Infos sind knackig und übersichtlich auf den Punkt gebracht – natürlich gibt es zu jedem Punkt noch viel-viel mehr zu sagen. Weiterführende Infos und Checklisten zu Deiner Gründung findest Du in meinem Buch “Selbständig als Hundetrainer – Gründung und erfolgreicher Start in den ersten Jahren, Band 1: Mindset, Behörden, Rechtliches und Versicherungen” – siehe hier.

Starterpaket für Existenzgründer

Wenn Du gerade in der Gründungsphase bist (und dazu würde ich das gesamte erste Jahr zählen), hole Dir doch gerne mein kostenloses Starterpaket für Existenzgründer mit vielen wertvollen Tipps für startende Selbständige – inklusive exklusiver Erfahrungsberichte von jahrelang selbständigen Unternehmerinnen.

„Starte nebenberuflich, um Entscheidungen zu treffen, die wirklich gut für Dein Unternehmen sind – anstatt Dich vom Kontostand leiten lassen zu müssen.“

Bis wann ist Deine Selbständigkeit eigentlich nebenberuflich?

Wenn Du Dich nebenberuflich selbständig machst, stellt sich insbesondere die Frage, bis wann die Selbständigkeit als „Nebenberuf“ angesehen wird und ab wann sie der Hauptberuf ist.

Ich füge Dir hier einmal einen Abschnitt aus meinem Buch “Selbständig als Hundetrainer – Band 1” (siehe hier) ein, der die wesentlichen Informationen zusammenfasst.

“Die Einschätzung, ob Du neben- oder hauptberuflich selbständig bist,  wird von der Krankenkasse vorgenommen, die die Kriterien Arbeitszeit und Einkommen heranzieht. Hier gibt es mehrere beispielhafte Szenarien, die zur Entscheidung herangezogen werden.

Vereinfacht gelten folgende Faustregeln:
Das Einkommen der nebenberuflichen Selbständigkeit sollte das „Haupteinkommen“ nicht überschreiten. Es sollte also nicht mehr als 50 % Deines gesamten Einkommens ausmachen.
Bei der Arbeitszeit wird in der Regel ein Richtwert von maximal 20 Stunden pro Woche angenommen. Hierbei kannst Du natürlich sehr zu Deinen Gunsten argumentieren, denn wirklich „nachweisbar“ sind im Endeffekt nur die Stunden, die Du am Kunden arbeitest und für die Du Geld bekommst. Wie viel Du im Hintergrund machst, kann im Grunde niemand wirklich wissen. Natürlich ist es nicht glaubwürdig, dass Du 19 Stunden pro Woche am Kunden arbeitest und drumherum nur eine halbe Stunde Administration pro Woche machst – ein wenig realistisch muss es schon sein. Denn auch alle Zeiten drumherum zählen natürlich zur Selbständigkeit, wie z. B. Fahrtzeiten, Vorbereitung, Nachbereitung, Administration, Marketing usw. Wie gesagt kann aber niemand wissen, was Du Zuhause machst oder nicht machst. Von daher hast Du da theoretisch ganz guten „Gestaltungsspielraum“.

Erfahrungsgemäß kannst Du recht lange nebenberuflich selbständig sein, wenn wir uns nur das Kriterium Arbeitszeit anschauen. In der Regel ist es das Einkommen aus der Selbständigkeit, das irgendwann zu der Einschätzung führt, dass die Selbständigkeit nicht mehr nur ein Nebenberuf ist, sondern der Hauptberuf. Im Grunde werden die Kriterien immer gemeinsam betrachtet und es wird versucht, die Frage zu beantworten, was den “Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt”.

Bitte sprich mit Deiner Krankenkasse proaktiv über diese Kriterien und ihr Vorgehen bei der Einschätzung, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt.”

Die behördlichen Schritte zur Gründung Deiner Selbständigkeit

Egal ob Du nebenberuflich gründest oder direkt in die Vollzeit-Selbständigkeit startest: Die behördlichen Schritte zur Gründung sind immer dieselben.
Allerdings: Wenn Du nebenberuflich startest und folglich irgendwo angestellt bist, hast Du in der Regel die Pflicht, Deinen Arbeitgeber über Deine Pläne zumindest zu informieren, ggf. sogar seine Erlaubnis einzuholen. Das kannst Du üblicherweise in Deinem Arbeitsvertrag nachlesen.

Um Dein Unternehmen offiziell zu gründen,

  • meldest Du Dein Gewerbe bei Deiner örtlichen Gemeinde an,
  • meldest Du Dich beim Finanzamt an, und zwar mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (seit 2021 online über das Portal Elster; das Finanzamt stuft in der Regel alle Hundeunternehmer als Gewerbetreibender ein),  
  • meldest Du Deine Gründung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an,
  • meldest Du Dich als Hundetrainer bei der Dt. Rentenversicherung zur Prüfung der Versicherungspflicht,
  • informierst Du Deine Krankenkasse über Deine Selbständigkeit.

Eine ausführliche Checkliste mit allen notwendigen Schritten und weiteren Informationen => findest Du hier.

Erlaubnispflicht für Hundetrainer

Als Hundetrainer gibt es jedoch noch eine weitere behördliche „Hürde“, nämlich die Anerkennung nach §11 Abs. 1 Nr. 8f TSchG (Tierschutzgesetz). Sobald Du mit Deiner Tätigkeit als Hundetrainer Geld verdienst, benötigst Du diese Erlaubnis, die vom zuständigen Veterinäramt ausgestellt wird. Bitte melde Dich dort so früh wie möglich und erfrage, wie diese Anerkennung in Deiner Region abläuft (das ist nämlich bundesweit nicht einheitlich).

Ausführliche Informationen rund um die Fragen

  • Was ist die §11-Erlaubnis überhaupt?
  • Wie läuft die §11-Erlaubniserteilung ab?
  • Was ist der Unterschied zwischen der §11-Erlaubnis und der Zertifizierung durch die Tierärtzekammer?
  • Was kostet das Verfahren und wie lange dauert es?
  • Wo bekommst Du Hilfe zu diesem Thema?
  • Wie gehst Du vor, um Deine §11-Erlaubnis zu erhalten?

findest Du im Buch “Selbständig als Hundetrainer Band 1”.

Hundeplatz, Versicherungen & Steuern

Bei diesen Themen musst Du Dir dieselben Fragen beantworten, wie jemand, der sich hauptberuflich selbständig macht. Hier gibt es keinen Unterschied hinsichtlich des Status‘ „nebenberuflich oder hauptberuflich“ – das sind Dinge, die generell geklärt sein müssen, um Dich abzusichern bzw. den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Zu bedenken ist hierbei:

  • Wenn Du mobil, also ohne eigenen Hundeplatz arbeitest, trainierst Du auf öffentlichen Wegen und Plätzen. Um sicherzustellen, dass das erlaubt ist, kannst Du bei Deinem Ordnungsamt nachfragen. Wenn Du eine Fläche als Hundeplatz nutzen möchtest, ist zudem das Bauamt Dein Ansprechpartner.
  • Um Deine gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden und zukünftig Steuern abzuführen, nutzt Du wie oben erwähnt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen (seit 2021 online über das Portal Elster).
  • Denke auch daran, Deine Betriebsstätte beim Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag anzumelden.
  • Um Dich abzusichern, ist eine berufliche Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss. Lass Dich am besten beraten, welche weiteren Versicherungen für Deine persönliche Situation sinnvoll sind, wie z.B. eine Unfallversicherung.

Steuerlich macht es übrigens keinen Unterscheid, ob Deine Selbständigkeit neben- oder hauptberuflich ausgeübt wird (auch nicht, was die Kleinunternehmerregelung angeht). Ich empfehle Dir, Dich von Anfang an von einem Steuerberater begleiten zu lassen. Die IHK, bei der Du als Gewerbetreibender automatisch Mitglied bist, ist auch ein guter Ansprechpartner für all Deine Fragen rund um die Gründung.

Zwei ideale Begleiter für Deine Gründung und die ersten Jahre Deiner Selbständigkeit

Starterpaket

Die Checkliste und wertvolle Insider-Tipps zur Gründung und die ersten Monate Deiner Selbständigkeit machen es Dir leichter.

Umfassender Leitfaden

Im Buch "Selbständig als Hundetrainer Teil 1" erfährst Du alles, was Du rund um die Gründung und für die ersten Jahre in der Hundebranche wissen musst.

Ich wünsche Dir von Herzen ganz viel Erfolg und vor allem Freude bei Deinem Start! 💃✨💖

Herzliche Grüße und bis bald,
Deine Tina

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