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Selbständig sein & einen Minijob haben

Die Sache mit den Abgaben

Viele Selbständige fragen sich, ob es möglich ist, neben der Selbständigkeit einen Minijob auszuüben.
Um es vorweg zu nehmen: Ja, das geht selbstverständlich.

Wenn Du selbständig bist, kannst Du als Minijobber irgendwo angestellt sein und Dir etwas hinzuverdienen. Die aktuellen Verdienstgrenzen für einen Minijob kannst Du Dir ganz leicht ergoogeln, denn die ändern sich, da der Mindestlohn und damit auch die maximale Verdienstgrenze regelmäßig angehoben werden. Du kannst auch mehrere Minijobs gleichzeitig haben – solange die SUMME der Einnahmen aus all Deinen Minijobs die Verdienstgrenze nicht überschreitet, profitierst Du von allen Vorteilen, die ein Minijob mit sich bringt.

Im Folgenden liest Du, welche Abgaben für das Einkommen aus dem Minijob für Selbständige anfallen.

Einkommensteuer

Das Einkommen aus Deinem Minijob ist steuerfrei – genau das ist ja das besonders Schöne an Minijobs. Das bedeutet, dass Du keine Einkommensteuer auf die Einnahmen aus dem Minijob zahlen musst.

Oder anders gesagt: Das Einkommen aus dem Minijob wird nicht zu dem Einkommen aus Deiner selbständigen Arbeit hinzugerechnet (für das Du selbstverständlich Einkommenssteuer zahlst, sobald es oberhalb des Einkommensteuerfreibetrags liegt. Der Freibetrag liegt Stand 2025 bei 12.096,-€ jährlich. Das bedeutet: Erst ab einem Jahreseinkommen von 12.096,-€ zahlst Du auf alle Beträge darüber Einkommensteuer.)

Rentenversicherung

Von Deinem Einkommen aus dem Minijob zahlst Du 3,6% Beiträge in die Rentenversicherung (Stand 2025). Das kannst Du aber ganz einfach ändern und diese Abgaben auch auf 0,-€ setzen, indem Du Deinen Arbeitgeber schriftlich über Deinen Wunsch informierst und er dies bei der Minijobzentrale meldet.

Krankenversicherung

Wenn Du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist (und das bist Du, wenn Du nicht familienversichert bist, nicht privat versichert bist und keine andere Anstellung hast, über die Du Krankenkassenbeiträge zahlst), erhöht Dein Einkommen aus dem Minijob Deine Krankenversicherungsabgaben. Du zahlst ja auf Dein Einkommen rund 20% (Stand 2025) an die Krankenversicherung.

Das trifft auch auf Dein Einkommen aus dem Minijob zu: Auch von diesem musst Du als Selbständiger 20% an die Krankenversicherung zahlen.

Hintergrund ist der Status „freiwillig gesetzlich versichert“: Wärst Du nicht selbständig, sondern angestellt, wärst Du PFLICHTversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei allen, die dann neben der Hauptanstellung noch einen Minijob haben, übernimmt der Arbeitgeber die Abgabe der Krankenversicherungsbeiträge. Sobald Du den Status „freiwillig gesetzlich versichert“ hast, übernimmt Dein Minijob-Arbeitgeber die Krankenkassenbeiträge nicht mehr und Du musst sie selbst zahlen. Als Selbständiger bist Du ja schließlich dein eigener Arbeitgeber und deswegen… musst Du Deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen.
Warum das so ist und ob das fair oder gut ist, ist hier nicht die Frage und kann ich Dir nicht erklären – es ist nun mal so, wie das oft so bei Behördensachen ist. 😊

Es ist Deine Pflicht, Deine Krankenkasse über Deine Einnahmen aus dem Minijob zu informieren, damit sie die Abgaben berechnen kann. Auf welchem Weg Du sie informierst, ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden, deshalb kläre das am besten per Mail oder telefonisch mit Deiner Krankenkasse.

Umsatzsteuer

Die entfällt sowieso, da das Einkommen aus einem Minijob kein Umsatz ist. Ein Umsatz entsteht nur bei Arbeit aus einer Selbständigkeit bzw. einem Gewerbe.

Wichtig

Das ist mein Kenntnisstand nach bestem Wissen und Gewissen 😊 und nach mehreren Telefonaten mit verschiedenen Personen bei der Minijobzentrale sowie mit einer Krankenkasse. Bitte verlasse Dich nicht ausschließlich auf diese Infos hier, sondern kläre Deine persönliche Situation immer mit Deiner Krankenkasse, Deinem Steuerberater und ggf. durch ein kostenloses Beratungsgespräch (ganz einfach per Telefon) mit der sehr freundlichen Minijobzentrale (bei der aber auch nur Menschen am Telefon sitzen und einer dieser Menschen hat uns bei der Recherche eine falsche Info gegeben – da also bitte IMMER (bei allen Behörden und Experten) Vorsicht und nie nur auf eine Quelle verlassen, sondern umsichtig recherchieren. Es ist immer Deine Verantwortung, die gesetzlichen Regelungen korrekt umzusetzen.).

Wenn Du einen Anhaltspunkt haben möchtest, wie viel Dir nach Abzug der Abgaben noch übrig bleibt (unabhängig davon, ob Du einen Minijob hast oder nicht), lege ich Dir den Einkommensrechner „Wie viel muss ich verdienen?“ ans Herz.
Der Rechner ist eine Excel-Tabelle, die Dir genau ausrechnet, wieviel von Deinem Umsatz aus der Selbständigkeit an welche Behörden geht – inkl. dem Einkommen aus dem Minijob, falls Du einen hast (und wenn nicht, funktioniert der Rechner natürlich genauso). Dazu gibt es ein detailliertes Video-Training, das Dir jeden Schritt genau erklärt. So hast Du absolute Transparenz, wohin Dein verdientes Geld fließt und wieviel Du verdienen musst, um zufrieden und sicher von Deinem Job zu leben. Das zu verstehen, ist eine absolute Grundlage für jeden Selbständigen, um sich ein Unternehmen aufzubauen, das nicht nur langfristig funktioniert, sondern wirklich Freude macht.  Und ganz ehrlich: Es fühlt sich VERDAMMT gut an, zu diesem Thema den vollen Durchblick und seine Finanzen im Griff zu haben.😍🎉

Wie viel muss ich verdienen?

Wenn Du nicht ganz sicher bist, wieviel von Deinem Umsatz eigentlich am Ende für Dich überbleibt, ist dieses Training inklusive Rechner zum Downloaden ein Must Have für Dich. Ganz einfach erklärt lernst Du, wann welcher Betrag von Deinem Umsatz an welche Behörde geht und wieviel am Schluss in Deinem Portemonnaie übrig ist. Dieses Wissen ist Voraussetzung dafür, eine abgesicherte Selbständigkeit aufzubauen, durch die Du entspannt und ohne Sorgen leben kannst.👌🎉

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